Transferagentur
Die Transferagentur gehört zu den von der AfA geförderten Transfermaßnahmen. Hierfür muss die Maßnahme innerhalb der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss sich zumindest zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern, zum Beispiel durch Schulungen und persönliche Beratung. Häufig wird die Transferagentur einer Transfergesellschaft vorgeschaltet.