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Outplacement Beratung
Outplacement Beratung

Outplacement

Outplacement umfasst im Grunde alle Maßnahmen im Rahmen von Trennungsprozessen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freiwillig und ohne Förderung seitens der Agentur für Arbeit anbietet. Lediglich eine Transferagentur kann mit Outplacement-Maßnahmen kombiniert werden. Outplacement-Angebote werden in jedem Einzelfall auf den betroffenen Mitarbeiter zugeschnitten. Nur dann können diese zielführend umgesetzt werden. Deshalb gibt es keine Standard-Outplacement-Maßnahme. Möglich sind zum Beispiel ein Workshop zur beruflichen Neuorientierung, Profiling, die systematische Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Unterstützung bei der Stellensuche, Management-Outplacement oder auch Komplettpakete. Zur Ermittlung Ihrer konkreten Bedarfssituation bietet Die Arbeit – Neue Wege grundsätzlich ein für Sie kostenloses Sondierungsgespräch an.

Mitarbeiter in der Produktion
Mitarbeiter in der Produktion

Transfergesellschaft

Bei der Transfergesellschaft findet ein kompletter Arbeitgeberwechsel statt. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird beendet und die Mitarbeiter wechseln in eine sogenannte betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE). Dies geschieht über einen dreiseitigen Vertrag. Die Hauptförderung seitens der AfA erfolgt über das Transferkurzarbeitergeld. Zwingend erforderlich ist hierfür eine im Vorfeld durchzuführende Beratung seitens der AfA. Der ehemalige Arbeitgeber trägt nur die verbleibenden Remanenzkosten und einen Teil der Qualifizierungsmaßnahmen. Die Dauer einer Transfergesellschaft ist auf 12 Monate begrenzt. Zielsetzung einer Transfergesellschaft ist die Vermittlung in ein neues Dauerarbeitsverhältnis. Hierbei ist der Betreuungsschlüssel von großer Bedeutung, da nur ein kleiner Betreuungsschlüssel dieser Zielsetzung Rechnung trägt.

Chef und Mitarbeiter
Chef und Mitarbeiter

Transferagentur

Die Transferagentur gehört zu den von der AfA geförderten Transfermaßnahmen. Hierfür muss die Maßnahme innerhalb der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss sich zumindest zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern, zum Beispiel durch Schulungen und persönliche Beratung. Häufig wird die Transferagentur einer Transfergesellschaft vorgeschaltet.

Chef erklärt Mitarbeiterin etwas
Chef und Mitarbeitern

Personalentwicklung

Trennungsprozesse werden letztendlich von den Führungskräften des „Altarbeitgebers“ umgesetzt. Dies kann wertschätzend erfolgen oder auch nicht. Im Zeitalter von Kununu und Co. sollten nicht wertschätzende Trennungsmaßnahmen vermieden werden. Ein misslungenes Trennungsgespräch kann eine bis dahin positive Arbeitgebermarke nachhaltig schädigen. Genau hier setzt Die Arbeit- Neue Wege mit ihren Personalentwicklungsmaßnahmen an. 

Potenzialberatung
Potenzialberatung

Potenzialberatung

Den Trennungsprozess wertschätzend für die betroffenen Arbeitnehmer zu gestalten ist aus Arbeitgeber- und Betriebsratssicht eigentlich schon Herausforderung genug. Darüber hinaus stellt sich aber immer die Frage: Wie geht es für das Unternehmen weiter?

Genau hier setzt die Potenzialberatung an. Die Potenziale des Unternehmens zu erkennen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten sind Ziele dieser Beratungsform. Klassische Themen sind: Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, Demographischer Wandel, Gesundheit oder Digitalisierung. Potentialberatung kann daher eine sinnvolle Ergänzung von Transfer- und Outplacementberatung sein. Bestenfalls machen Sie Transfer- und Outplacementmaßnahmen überflüssig oder verkleinern sie zumindest.

Ein weiterer Vorteil: Nordrhein-Westfalen stellt zur Durchführung von Potenzialberatung Fördergelder zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

 

Nehmen Sie hier, oder per Telefon (05205 1004-550) Kontakt auf.

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